Was ist das Gebäudeenergiegesetz und was beinhaltet die neueste Novelle?

Das bereits im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zu Beginn des Jahres 2024 novelliert. Generell soll das GEG den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen, da Gebäude in Deutschland heute zum überwiegenden Teil noch mit fossilen Energieträgern beheizt werden. Das grundlegende Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2045…

Welche Heizungssysteme kommen in Frage, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen?

Folgende Erfüllungsoptionen sind möglich: Anschluss an ein Wärmenetz – Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 - vollständig auf Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen Elektrische Wärmepumpe – diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus Erde, Wasser oder Luft; der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral Biomasseheizung –…

Was gilt bei Neubauten?

Das GEG betrifft alle Neubauten, deren Bauanträge nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurden. Außerdem wird zwischen Bauten in Neubaugebieten und Bauten außerhalb von Neubaugebieten unterschieden. In Neubaugebieten gibt es eine Pflicht eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen. Es existieren Übergangsfristen, wenn zum Beispiel ein Anschluss an ein…

Was gilt bei Bestandsgebäuden?

Grundsätzlich ist festgelegt, dass Heizungen mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff, welche älter als 30 Jahre alt sind, nicht mehr betrieben werden dürfen (§72 GEG). Funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen Von der 30-Jahre-Regel abgesehen schreibt das GEG keinen Austausch von funktionierenden Heizungsanlagen vor. Solange die Heizung repariert werden kann, darf sie weiter…