Das bereits im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zu Beginn des Jahres 2024 novelliert. Generell soll das GEG den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen, da Gebäude in Deutschland heute zum überwiegenden Teil noch mit fossilen Energieträgern beheizt werden. Das grundlegende Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen.
Die bedeutendste Neuerung durch die Novelle ist, dass bei neu eingebauten Heizsystemen 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dafür gibt es verschiedene Übergangsfristen und Ausnahmen. Auf einige zentrale Fragen gehen wir nachfolgend ein.
Für detaillierte Ausführungen zu besonderen Fällen und Ausnahmen lesen Sie bitte hier nach:
- Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung inkl. des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)