Das GEG betrifft alle Neubauten, deren Bauanträge nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurden. Außerdem wird zwischen Bauten in Neubaugebieten und Bauten außerhalb von Neubaugebieten unterschieden.
In Neubaugebieten gibt es eine Pflicht eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen. Es existieren Übergangsfristen, wenn zum Beispiel ein Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz geplant ist.
Wenn außerhalb eines Neubaugebietes gebaut wird, kann eine rein fossil betriebene Öl- oder Gasheizung installiert werden. Dies gilt bis zum 30. Juni 2028. Diese Entscheidung ist aber mit wirtschaftlichen Risiken verbunden, da zukünftige CO2-Preise einkalkuliert werden müssen und ab 2029 anteilig Biomethan oder grüner bzw. blauer Wasserstoff genutzt werden müssen. Der Einbau einer nachhaltigen Erfüllungsoption wird außerdem aktuell über das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert.