Wärmeplanung

Was beinhaltet das Wärmeplanungsgesetz und was bedeutet es für die Gemeinde Nordwestuckermark?

Das deutsche Wärmeplanungsgesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Es wird festgehalten, welche Inhalte die Wärmepläne enthalten und welche Arbeitsschritte die Kommunen verfolgen müssen.

Die Vorgaben des Gesetzes ermöglichen den Städten und Gemeinden zu planen, wie zukünftig verschiedene Gebiete mit Wärme versorgt werden sollen. Hierbei wird geprüft, ob Gebäude dezentral (z. B. mithilfe einer Wärmepumpe) geheizt oder über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten ermittelt, wie erneuerbare Energien (z. B. Geo- oder Solarthermie) und unvermeidbare Abwärmepotentiale effizient für die Wärmeversorgung genutzt werden können.

Da die Gemeinde Nordwestuckermark weniger als 100.000 Einwohner*innen hat, gelten konkret folgende Vorgaben:

  • Der Wärmeplan ist bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung im ersten Halbjahr 2025 erhalten somit die Bürger*innen frühzeitig einen Einblick, wie sich die Wärmeversorgung in der Gemeinde zukünftig gestaltet.
  • Es kann ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen erfolgen.

Des Weiteren müssen ab dem 1. März 2025 neugebaute Wärmenetze zu 65 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bestehende Netze müssen ab 2030 zu 30 % aus diesen nachhaltigen Quellen versorgt werden. 2040 soll der Anteil bei 80 % liegen, um eine komplett fossilfreie Versorgung der Wärmenetze bis 2045 zu erreichen.

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene verfolgt das Ziel, realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln. Dabei werden die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und mögliche Potentiale, wie zum Beispiel die Nutzbarmachung von Abwärmequellen und die Integration erneuerbarer Energien, berücksichtigt. Für die Gemeinde werden Strategien unter Einbeziehung von Daten, Studien, lokalen/regionalen Akteur*innen und externen Fachleuten entwickelt. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Empfehlung, deren Umsetzung geprüft und von den verantwortlichen Stellen umgesetzt werden sollte.

Welche Akteure sind im Planungsprozess relevant?

Auf lokaler Ebene ist die Gemeinde die wichtigste Akteurin für die Wärmeplanung. Aufgrund von kleinteiligen Eigentumsverhältnissen und unterschiedlichen Betreibern und Dienstleistern, ist es ihre Aufgabe, Interessen und Kompetenzen der relevanten Akteur*innen zu bedenken:

  • Energieversorgungsunternehmen
  • Wohnungsunternehmen
  • Private Gebäudeeigentümer*innen
  • Energiedienstleister
  • Handwerksbetriebe
  • (Bau-)Gewerbebetriebe mit Abwärme
  • Bürgerinnen und Bürger
  • andere Interessengruppen

Gibt es in Deutschland schon Kommunen mit Wärmeplänen und wie sieht es in anderen Ländern aus?

Überall in Deutschland sind Städte und Kommunen zu finden, die bereits einen Wärmeplan beschlossen haben bzw. gerade erarbeiten. Hier kann die Stadt Rostock genannt werden, welche ohne vorliegendes Landesgesetz die Ausarbeitung eines Wärmeplan auf den Weg gebracht hat. In Freiburg wurde schon 2021 im Gemeinderat der „Masterplan Wärme Freiburg 2030“ beschlossen. Weitere Beispiele listet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende hier auf.

Auch in unseren Nachbarländern wird verstärkt über Wärmeplanungen nachgedacht. In Dänemark ist dies bereits seit vielen Jahren verbindlich geregelt. Die Niederlande sind zwar relativ neu auf dem Gebiet der Wärmeplanung, betrachten sie jedoch als entscheidende Grundlage für ihre Wärmewende. In Österreich ist die Wärmeplanung ein integrierter Bestandteil der Energieraumplanung und wird derzeit im Rahmen einer umfassenden österreichischen Wärmestrategie auf Bund- und Länderebene ausgearbeitet. Die Schweiz hingegen regelt die Wärmeplanung auf der Ebene der Kantone als ein Instrument der räumlichen Energieplanung. Dabei können Gemeinden auf die Unterstützung sowohl der Kantone als auch des Bundes zurückgreifen. Es wird deutlich, dass die Wärmeplanung bereits in vielen unserer Nachbarländern erfolgreich praktiziert wird.

Welche direkten Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger*innen können entstehen?

Der kommunale Wärmeplan dient vor allem dazu, eine strategische Grundlage hin zur klimaneutralen Energieversorgung in der Gemeinde zu schaffen. Er zeigt potenzielle Bereiche auf, in denen Maßnahmen ergriffen werden könnten. Die identifizierten Eignungsgebiete für Wärmenetze oder individuelle Versorgungsmaßnahmen sollten als richtungsweisend betrachtet werden, jedoch nicht als verbindliche Regelungen.

Für Gebäude, die nicht in einem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz liegen, ist es unwahrscheinlich, dass diese in naher Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Stattdessen wird es früher oder später notwendig sein, sich eigenständig um ein modernes dezentrales Heizungssystem zu kümmern und energetische Sanierungen durchzuführen (siehe Abschnitt Heizungsumstellung und Energetische Sanierung).

Löst der kommunale Wärmeplan automatisch die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude aus?

Nein, der kommunale Wärmeplan ist lediglich ein informelles Dokument ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Die bloße Existenz eines Wärmeplans allein führt nicht zur Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes. Gemäß §26 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist hierfür eine separate Entscheidung der Gemeinde erforderlich, die die Ausweisung von Gebieten für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebieten im Einklang mit der kommunalen Wärmeplanung vorsieht. Diese Entscheidung kann beispielsweise in Form einer kommunalen Satzung getroffen werden. Erst durch eine solche Entscheidung vor dem 30.06.2028 wird das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude in den ausgewiesenen Gebieten aktiviert.

Heizungsumstellung

Warum müssen wir uns jetzt mit der Umstellung von fossilen Heizungen auf klimaverträgliche Systeme beschäftigen?

Heizungssysteme haben in der Regel eine Lebensdauer von etwa 20 Jahren. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich und ein Austausch somit notwendig ist, sollten Gebäudeeigentümer deshalb bei der Wahl des neuen Heizungssystems nicht nur kurzfristig denken und Kosten vergleichen, sondern auch die zukünftige Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen in die Überlegungen einbeziehen.

Während die Strompreise voraussichtlich sinken werden, zeichnet sich ab, dass die Kosten für fossiles Gas und Öl in den kommenden Jahren deutlich ansteigen werden. Die Entscheidung für eine nachhaltige Heizlösung ist somit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch vorteilhaft und sichert langfristig eine effiziente und bezahlbare Wärmeversorgung.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz und was beinhaltet die neueste Novelle?

Das bereits im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zu Beginn des Jahres 2024 novelliert. Generell soll das GEG den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen, da Gebäude in Deutschland heute zum überwiegenden Teil noch mit fossilen Energieträgern beheizt werden. Das grundlegende Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

Die bedeutendste Neuerung durch die Novelle ist, dass bei neu eingebauten Heizsystemen 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dafür gibt es verschiedene Übergangsfristen und Ausnahmen. Auf einige zentrale Fragen gehen wir nachfolgend ein.

Für detaillierte Ausführungen zu besonderen Fällen und Ausnahmen lesen Sie bitte hier nach:

Welche Heizungssysteme kommen in Frage, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen?

Folgende Erfüllungsoptionen sind möglich:

  • Anschluss an ein Wärmenetz – Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 – vollständig auf Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen
  • Elektrische Wärmepumpe – diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus Erde, Wasser oder Luft; der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral
  • Biomasseheizung – z.B. Pellets, Holz, Hackschnitzel
  • Stromdirektheizung – nur in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Stromkosten entstehen
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie – wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt
  • Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung, die hauptsächlich mit Erneuerbaren Energien (mind. 65%) und anteilig z.B. mit fossilen Brennstoffen betrieben wird
  • Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt – mind. 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas, grüner oder blauer Wasserstoff

Was gilt bei Neubauten?

Das GEG betrifft alle Neubauten, deren Bauanträge nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurden. Außerdem wird zwischen Bauten in Neubaugebieten und Bauten außerhalb von Neubaugebieten unterschieden.

In Neubaugebieten gibt es eine Pflicht eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen. Es existieren Übergangsfristen, wenn zum Beispiel ein Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz geplant ist.

Wenn außerhalb eines Neubaugebietes gebaut wird, kann eine rein fossil betriebene Öl- oder Gasheizung installiert werden. Dies gilt bis zum 30. Juni 2028. Diese Entscheidung ist aber mit wirtschaftlichen Risiken verbunden, da zukünftige CO2-Preise einkalkuliert werden müssen und ab 2029 anteilig Biomethan oder grüner bzw. blauer Wasserstoff genutzt werden müssen. Der Einbau einer nachhaltigen Erfüllungsoption wird außerdem aktuell über das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert.

Was gilt bei Bestandsgebäuden?

Grundsätzlich ist festgelegt, dass Heizungen mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff, welche älter als 30 Jahre alt sind, nicht mehr betrieben werden dürfen (§72 GEG).

Funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen

Von der 30-Jahre-Regel abgesehen schreibt das GEG keinen Austausch von funktionierenden Heizungsanlagen vor. Solange die Heizung repariert werden kann, darf sie weiter betrieben werden. Ein freiwilliger Heizungstausch wird empfohlen.

Austausch einer irreparablen Heizungsanlage

In Bestandsgebäuden dürfen Sie nach einer verpflichtenden Beratung bis zum 30. Juni 2028 noch neue Heizungen, die mit fossilem Gas oder Öl betrieben werden, einbauen.  

Bitte beachten Sie!

Ein baldiger Wechsel zu einem Heizsystem, welches erneuerbare Energien nutzt, ist in vielen Fällen sinnvoll, da es aktuell die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt und zukünftig der CO2 -Preis steigen wird. D.h. Öl und Gas werden perspektivisch teurer werden. Allerdings sollte vor einem möglichen Umstieg die gerade anlaufende kommunale Wärmeplanung abgewartet werden, um zu prüfen, ob das Gebäude perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte. Dies stellt i.d.R. die kostengünstigste Alternative dar.

Sie haben noch offene Fragen?

Für detaillierte Ausführungen zu besonderen Fällen und Ausnahmen sowie zur Förderrichtlinie für effiziente Gebäude lesen Sie bitte hier nach:

·       Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

·       Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gebäudeenergiegesetz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

·       Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur BEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Energetische Sanierung

Was bedeutet „energetische Sanierung“?

Unter energetischer Sanierung versteht man Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und somit den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren.

Dies kann durch folgende Modernisierungen erreicht werden:

  • Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke,
  • Einbau von doppel- oder dreifachverglasten Fenstern mit hohem Wärmeschutz,
  • Installation von effizienten Heizungs- und Lüftungsanlagen,
  • Einbau einer Solarthermie-Anlage,
  • Anbringen von Sonnenschutz.

Warum energetisch sanieren?

Eine energetische Sanierung hat gleich mehrere Vorteile:

  • Finanzielle Einsparungen: Wenn der Energieverbrauch durch Gebäudedämmung und effizientere Heiz- und Lüftungstechnologien reduziert wird, führt dies zu langfristigen Betriebskosteneinsparungen.
  • Klimaschutz: Energetische Sanierung fördert die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und trägt zur Verringerung von Treibhausgasemissionen bei, sodass Klimaschutzziele erreicht werden können.
  • Verbesserter Wohnkomfort: Die durch Dämmung geschaffenen höheren Oberflächentemperaturen führen zu einem angenehmen Raumgefühl, auch bei niedrigeren Innentemperaturen. Die dichtere Gebäudehülle sorgt außerdem für eine Reduzierung von Zugluft. Schall- und sommerliche Sonneneinwirkungen werden mit den Sanierungsmaßnahmen ebenfalls abgeschwächt.
  • Aufwertung der Immobilie: Durch energetische Sanierung wird ein Gebäude aufgewertet. Immobilien mit einem hohen Wärmeschutz und einem modernen Heizsystem steigern deren Attraktivität bedeutend.

Wann ist eine energetische Sanierung besonders empfehlenswert?

Eine hohe Effektivität der Sanierung zeigt sich häufig bei älteren Gebäuden. Häuser, die vor 1977 erbaut wurden, unterliegen keinen Vorschriften bezüglich des Wärmeschutzes. Oft sind bei diesen Gebäuden das Dach, die Fassade oder der Keller ungedämmt und teilweise sind noch sehr alte Fenster vorhanden. Dies führt zu Wärmeverlusten und höheren Heizkosten. Durch eine energetische Sanierung kann der Energieverbrauch reduziert werden.

Wenn ohnehin eine Sanierung oder Umbauten geplant sind, bietet sich diese Gelegenheit an, um gleichzeitig energetische Maßnahmen einzubeziehen. Dadurch können die Kosten und der Aufwand für die Sanierung insgesamt optimiert werden.

Der Sanierungskonfigurator des Bundeswirtschaftsministeriums kann den Energieeffizienzzustand für Ihr Gebäude berechnen und Maßnahmen vorschlagen: https://sanierungsrechner.kfw.de/

Wie ist die energetische Sanierung umzusetzen?

Für eine erfolgreiche Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieberater*innen zu empfehlen. Diese bewerten die Bausubstanz, erstellen ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept und bieten eine Übersicht zu den verfügbaren Förderprogrammen.

Da die Berufsbezeichnung „Energieberater*in“ nicht geschützt ist, sollte bei der Expertensuche darauf geachtet werden, dass sowohl eine fundierte Ausbildung als auch umfangreiche Praxiserfahrung vorhanden sind. Vom Bund zugelassene Berater*innen mit nachgewiesener Praxiserfahrung finden Sie hier aufgelistet.

Wenn Sie sich erst einmal selbst informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Plattform https://www.energiewechsel.de/ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wo diverse Tipps und Best-Practices abrufbar sind. Außerdem werden hier kostenfreie Online-Vorträge zu verschiedenen Themen rund um die energetische Sanierung angeboten.

Sanierungsmaßnahmen sind teuer. Gibt es Förderprogramme?

Es existieren zahlreiche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen, die verschiedene Aspekte wie die Installation einer neuen Heizung, Solarthermie, Wärmedämmung, Dachsanierung sowie den Austausch von Fenstern und Türen abdecken. Auch zinsgünstige Kredite werden angeboten.

Hier kommen Sie zu Förderprogrammen konkret für den Heizungstausch und die energetische Sanierung, die für private Gebäudeeigentümer zur Verfügung stehen.

Hier kommen Sie zur Förderdatenbank des Bundes, wo ggf. weitere relevante Förderprogramme auf Landesebene enthalten sein können.

Hier finden Sie Informationen zur Kreditvergabe durch die KfW.


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