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Das Wärmeplanungsgesetz, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, legt fest, dass Kommunen in Deutschland verpflichtet sind, einen individuellen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Die Gemeinde Nordwestuckermark hat beschlossen, diesen Prozess frühzeitig zu beginnen, um realistische und wirtschaftlich tragfähige Wege zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu gestalten.

Unser Ziel ist es, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen und Potenziale wie die Nutzung von Abwärmequellen und die Integration erneuerbarer Energien zu erkennen. Hierbei werden Strategien entwickelt, die auf Daten, sowie der Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Akteuren sowie externen Fachleuten basieren. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Empfehlung, die von den zuständigen Behörden geprüft und umgesetzt werden sollte.

Für unsere Bürgerinnen und Bürger schafft die Erstellung des kommunalen Wärmeplans Planungssicherheit. Sie erhalten Klarheit darüber, ob eine zukünftige Anbindung an ein Wärmenetz möglich ist oder ob individuelle Lösungen wie Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder Solarthermie in Betracht gezogen werden müssen.

Die Entwicklung unseres kommunalen Wärmeplans erfolgt in aufeinander aufbauenden Schritten. Wir befinden uns derzeit im Stadium der Bestands- und Potentialanalyse. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die ersten Ergebnisse präsentieren dürfen.

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